HEIZKOSTENZUSCHUSS
17.10.2016
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 120,00 für alle Heizungsanlagen.
Der Heizkostenzuschuss kann im Gemeindeamt bis einschließlich 23. Dezember unter der Vorlage einer Heizkostenrechnung, des Meldezettels und des Einkommensnachweises beantragt werden.
Der Gemeindeheizkostenzuschuss wird an Ausgleichszulagenempfänger mit Hauptwohnsitz in Frauental in den Monaten November und Dezember unter der Vorlage des Einkommens im Gemeindeamt ausbezahlt.