Informationen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
06.06.2023
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im heurigen Jahr erhalten einkommensschwache Haushalte einen
einmaligen Zuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von
€ 400,00 pro Haushalt.
Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschusses erfolgt in zwei Tranchen.
In der
ersten Tranche erhalten Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung. Die Auszahlung startet am 6. Juni 2023.
In der
zweiten Tranche sind alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von EUR 30.734,00 (herangezogen wird hier das Jahr 2022) anspruchsberechtigt. Hier wird man voraussichtlich ab August 2023 einen Online-Antrag stellen können. Als Frist für die Antragstellung gilt der 31.10.2023. Der Antrag kann alternativ auch bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Anbei noch der LINK zur Richtlinie für den Wohn- und Heizkostenzuschuss:
https://www.soziales.steiermark.at/cms/dokumente/11557719_69312935/fbd05f4d/RL_WHKZ.pdf Ihr Bürgermeister Bernd Hermann und das Team des Marktgemeindeamtes