INFORMATIONEN zu Förderungen für den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe und Stromheizungen
10.01.2022
Ab 2022 wird der Ersatz von fossilen Heizungen bzw. Stromheizungen für einkommensschwache Haushalte gemeinsam durch das Land Steiermark und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie mit bis zu 100 % der Kosten gefördert bzw. unterstützt. Neben der Bundes- und Landesförderung können somit im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage oder über Herrn
Gerald Brandstätter von der Energieagentur Weststeiermark (Tel.: 03462/23 289 oder 0650/581 50 79 bzw. Email:
g.brandstaetter@energie-agentur.at).
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