COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
16.11.2020
Aufgrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ist der Parteienverkehr im Marktgemeindeamt Frauental von 16.11. bis einschließlich 06.12.2020 folgendermaßen geregelt:
- Beim Aufenthalt im Gemeindehaus ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Im Bürgerservicebereich dürfen sich gleichzeitig maximal 2 Personen aufhalten.