In seiner ersten Sitzung hat der neue Gemeinderat einige Erweiterungen der Förderungen der Gemeinde beschlossen:
Schulstartgeld auch für den Besuch einer höheren bzw. weiterführenden Schule
Ab dem Schuljahr 2020/21 wird das Schulstartgeld in der Höhe von € 100,-- auch auf SchülerInnen ausgeweitet, welche eine höhere oder weiterführende Schule besuchen, längstens bis zum 19. Geburtstag.
Die Antragstellung hat bis zum 15.10. unter Vorlage
einer Schulbesuchsbestätigung und einer Bestätigung (Finanzamt udgl.) über den Bezug der Familienbeihilfe
über das Marktgemeindeamt zu erfolgen.
Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie über das Marktgemeindeamt Frauental, Tel. 03462/2315 bzw. gemeinde@gde-frauental.at
Erweiterung der Zuschüsse für Studenten
Ab dem laufenden Semester haben auch Studierende, welche keine Familienbeihilfe beziehen bis zum 27. Geburtstag Anspruch auf den Zuschuss von € 250,-- pro Studienjahr, wenn zuzüglich zur Inskriptionsbestätigung nachgewiesen wird, dass die/der Betroffene im Studien- bzw. Anspruchszeitraum die Geringfügigkeitsgrenze laut ASVG pro Monat nicht überschreitet.
Im Allgemeinen wird der Zuschuss maximal fünfmal pro Studierende(n) gewährt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie über das Marktgemeindeamt Frauental, Tel. 03462/2315 bzw. gemeinde@gde-frauental.at