Information zum Sonnwendfeuer
16.06.2020
Sonnwendfeuer sind laut § 2 Abs. 2 lit. b) der Brauchtumsfeuer VO wieder erlaubt!
§ 2 Abs. 2 lit. b) der Brauchtumsfeuer VO:
Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.
Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich.