COVID-19-Lockerungsverordnung
15.06.2020
Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz entfällt ab 15.06.2020 die Verpflichtung zum Tragen einer mechanischen Schutzvorrichtung zur Bedeckung des Mund- und Nasenbereiches beim Betreten öffentlicher Orte (wie z. B. des Gemeindeamtes). Die Abstandsregelung von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, besteht weiterhin.