Marktgemeinde Frauental a. d. Lassnitz

Freibad – Eröffnung 2020 - Die Badesaison im Freibad „Aqua Fun“ startet am 29. Mai !!!


24.05.2020


Das Freibad Frauental ist ab 29. Mai wieder geöffnet.

Obwohl die offiziellen Empfehlungen des Bundes für die Wiederöffnung von Bädern erst vor kurzem eingetroffen sind, werden wir die notwendigen Adaptierungen rechtzeitig schaffen, sodass das Freibad Aqua Fun zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 29. Mai 2020 wieder geöffnet ist.

Seit Ende April arbeitet unser Freibadteam vorausschauend bereits daran, unser Freibad auch heuer wieder von der schönsten Seite präsentieren zu können. Zudem gibt es auch einigen Neuerungen, wie die Matschanlage mit Sonnensegel im Mutter-Kind-Bereich sowie der umgestaltete Platz vor den Startsockeln.

Trotz der verordneten Zugangsbeschränkungen bietet das Freibad Frauental unter Heranziehung der vorgegebenen Bemessungskriterien aufgrund seiner Größe und Konzeption genug Platz um alle Gäste auch heuer willkommen zu heißen.

Es ist beabsichtigt, Saisonkarten für heuer verbilligt auszugeben. Nähere Informationen erfolgen am 29.05.2020.

ÖFFNUNGSZEITEN:
29.05. – 17.06.2020 von 09.00 – 19.00 Uhr
18.06. – 09.08.2020 von 08.00 – 20.00 Uhr
10.08. – Saisonende von 09.00 – 19.00 Uhr

Natürlich werden beim Betrieb unsere Anlage alle Bestimmungen des Bundesministeriums für den weitreichenden Schutz vor einer Übertragung von COVID-19 eingehalten.

Beim Aufenthalt in unserem Freibad setzen wir ein gewisses Maß an Eigenverantwortung voraus und ersuchen um Einhaltung nachstehender Vorgaben:
  • Abstand halten – mindesten 1 m von Person zu Person und Abstandsmarkierungen beachten.
  • Zwischen den einzelnen Liegeplätzen ist ein Abstand von mindestens 1 m lichter Weite in alle Richtungen einzuhalten (außer es handelt sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt).
  • Beim Eintreten in das Freibad hat jeder eine Schutzmaske zu tragen (ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre). Beim Haupteingang wurde eine bauliche Trennung zwischen Ein- und Ausgang installiert.
  • In Innenräumen (z.B. Sanitäranlagen) ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Kinder bis 6 Jahre und Personen, den aus medizinischen Gründen ein MNS nicht zugemutet werden kann, sind davon ausgenommen.
  • In den Umkleidebereichen ist ein Abstand von zumindest einem Meter einzuhalten.
  • Auch beim Duschen gilt ein Mindestabstand von einem Meter.
  • Abstandsregeln auch beim Rutschen einhalten und Bodenmarkierungen beachten.
  • Zu- und Abgänge sowie die Wegstrecken an den Einstiegsstellen in das Wasser sind freihalten.




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